Weiterbildung zum Nachbarschaftshelfer

Grund- und Aufbaukurse in Präsenz und online

Inhalte:

Einzelpersonen in Sachsen können als Nachbarschaftshelfer im ambulanten Bereich bei hilfebedürftigen Personen, die einen Pflegegrad haben (ab Pflegegrad 1 – 5) betreuen bzw. im Alltag unterstützen.

Das nennt man auch Entlastungsleistungen und jeder Hilfebedürftige der einen Pflegegrad besitzt hat Anspruch auf diese Entlastungsleistungen und erhält dafür im Monat 125 Euro von seiner eigenen Pflegekasse.

Diese Leistungen können vom Betroffenen entweder über einen ambulanten Pflegedienst oder aber auch über eine Nachbarschaftshilfe abgerechnet bzw. erbracht werden.

Der Nachbarschaftshelfer rechnet einmal im Monat mit der Pflegekasse des Hilfebedürftigen diese 125 Euro ab. Ich darf demzufolge nicht mehr wie 10 Euro die Stunde nehmen und nur 12,5 Stunden im Monat den Betroffenen betreuen. Folgende Voraussetzungen gelten:

» der Nachbarschaftshelfer darf mit der Hilfebedürftigen Person nicht bis zum 2. Grad verwand / verschwägert sein, nicht mit dem Betroffenen in der gleichen Häuslichkeit leben
» er muss einen Grundkurs besuchen von 5× 90 min (8 – 16 Uhr) (bezahlt die eigene Pflegekasse)
» er muss sich Haftpflicht versichern lassen (falls noch keine besteht)
» es ist eine Einkommenssteuer rechtlich relevante Tätigkeit und muss bei der persönlichen Einkommensteuererklärung angegeben werden
» die Zuverdienstgrenze ist zu beachten (wird bei Witwengeld, Bürgergeld usw. mit angerechnet)

 

Folgende Aufgaben hat der NBH:

» Spiele spielen
» Spazieren gehen
» Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
» Begleitung zum Arzt usw.
» Begleitung zum Einkaufen

Wir haben Ihr Interesse geweckt? Gerne können Sie sich hier den Flyer einer bestimmten Niederlassung ansehen und ausdrucken.

Weißwasser
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