Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Sollten Sie weitere Fragen haben oder zusätzliche Informationen benötigen, zögern Sie nicht, mit uns in Kontakt zu treten. Unsere Mitarbeiter/innen sind gern für Sie da. Für eine bestmögliche Beratung empfehlen wir Ihnen sich direkt mit einem Standtort in Ihrer Nähe in Verbindung zu setzen, da unsere Mitarbeiter/innen vor Ort Ihnen genaue Auskünfte zu standortspezifischen Themen geben können.
Die Nestor Bildungsinstitut GmbH ist einer der größten privaten Bildungsanbieter in Deutschland. Wir vereinen eine Vielzahl von Unternehmen in unserem Unternehmensverbund.
Wie Sie mit uns in Kontakt treten hängt ganz von Ihnen ab. Wir sind über alle gängigen Kommunikationskanäle wie Telefon, E-Mail, Post, Fax oder unserem Kontaktformular erreichbar. Gerne beraten wir Sie auch persönlich vor Ort in einer unserer Niederlassungen in Ihrer Nähe. Eine Liste mit allen Standorten und Ansprechpartnern sowie deren Kontaktinformationen finden Sie hier. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Alle Standorte sind während der Öffnungszeiten gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Genaue Anreiseinformationen entnehmen Sie bitte direkt den Seiten der einzelnen Standorte.
Wir sind bemüht ausreichend Parkplätze bereit zu stellen. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner vor Ort.
Genau wie bei den Parkplätzen sind wir auch hier bemüht Ihnen ausreichend Abstellmöglichkeiten bereitzustellen. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner vor Ort.
Prinzipiell bestehen Möglichkeiten der Kostenübernahme. Da es sich hierbei um sehr individuelle und maßnahmenabhängige Entscheidungen handelt, klären Sie Einzelheiten zur Kostenerstattung am einfachsten in einem Beratungsgespräch vor Ort.
Selbstverständlich habe Sie in allen Standorten Zugang zu Rechner, um diese für Ihren Bewerbungsprozess zu nutzen. Die Nutzung unterliegt unternehmensinternen Regelungen, die in den entsprechenden Räumlichkeiten aushängt.
Die private Nutzung der E-Mail-Postfächer ist untersagt. Sollten Sie Ihre E-Mails kontrollieren müssen, z.B. aufgrund der Versendung von Bewerbungsunterlagen, sprechen Sie dies bitte immer vor der Nutzung mit Ihren Dozenten ab.
Nein. Software darf nur von den Beauftragten des Unternehmens installiert werden.
Nein. Die unternehmensinternen Regelungen untersagen die Kopplung privater Gegenstände mit dem Eigentum der Nestor Bildungsinstitut GmbH. Dies dient dem Schutz vor schadhafter Software.
Selbstverständlich stellen Ihnen unsere Mitarbeiter alle nötigen Bescheinigungen aus. Wenden Sie sich dazu einfach an Ihren Ansprechpartner und fragen nach den gewünschten Bescheinigungen. Unsere Mitarbeiter unterstützen Sie auch jederzeit beim Ausfüllen entsprechender Dokumente und Formulare.
Im Regelfall entsteht ab einer Maßnahmedauer von 6 Monaten in Vollzeit ein Urlaubsanspruch von 2-2,5 Tagen pro vollem Monat. Die genauen Regelungen hängen dabei von der jeweiligen Maßnahme ab. Genauere Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem Ansprechpartner vor Ort.
Sonderurlaub wird im Falle einer arbeitsrechtlichen Grundlage gewährt.
Sollten Sie innerhalb der Maßnahme Anspruch auf Urlaub haben, so ist dieser so zu wählen, dass Ferienzeiten der Kinder damit abgedeckt werden können. Sollte die Betreuungszeit über Ihren Urlaubsanspruch hinausgehen, können Sie gemeinsam mit unseren Mitarbeitern eine individuelle Lösung hierfür finden.
Bitte nehmen Sie umgehend Kontakt mit Ihrem Ansprechpartner bei der Nestor Bildungsinstitut GmbH auf und teilen mit, dass Sie nicht erscheinen werden. Sie sind verpflichtet ab dem ersten Krankheitstag sich Ihre Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt bestätigen zu lassen. Teilen Sie uns mit, wie lange Sie voraussichtlich ausfallen werden.
Bitte nehmen Sie umgehend Kontakt mit Ihrem Ansprechpartner bei der Nestor Bildungsinstitut GmbH auf und teilen mit, dass Sie nicht erscheinen werden. Sie sind verpflichtet ab dem ersten Krankheitstag ihres Kindes sich Betreuungsnotwendigkeit durch einen Arzt bestätigen zu lassen. Teilen Sie uns mit, wie lange Sie voraussichtlich ausfallen werden.
Unentschuldigte Fehlzeiten müssen durch uns -an die entsprechenden Agenturen bzw. Jobcenter gemeldet werden. Beachten Sie, dass Fehlzeiten ggf. durch die entsprechenden Behörden sanktioniert werden können. Für mehr Informationen wenden Sie sich an die für Sie zuständige Vermittler/innen.
Ja. Wir sind vertraglich verpflichtet Ihre Anwesenheit und Abwesenheit regelmäßig an die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zu übermitteln.
Es besteht eine breite Palette an Finanzierungsmöglichkeiten, z.B. durch das Jobcenter und die Agentur für Arbeit. Zur Klärung ihrer persönlichen Förderungsvoraussetzungen nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie umfangreich und geben Ihnen alle nötigen Informationen an, die Sie benötigen um die Fördermöglichkeiten zu beantragen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung.
Regelungen diesbezüglich können Sie Ihrem Vertrag mit uns entnehmen oder Sie erfragen dies bei unseren Mitarbeitern.
Sollten Sie einer Maßnahme durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zugewiesen worden sein, entstehen Ihnen bei Nichtan- oder Rücktritt im Regelfall keine Kosten durch uns. Ob es zu etwaigen Sanktionen durch die Behörden kommt, können wir Ihnen nicht sagen.
Regelungen diesbezüglich können Sie Ihrem Vertrag mit uns entnehmen oder Sie erfragen dies bei unseren Mitarbeitern.
Sollten Sie einer Maßnahme durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zugewiesen worden sein, entstehen Ihnen bei Nichtan- oder Rücktritt im Regelfall keine Kosten durch uns. Ob es zu etwaigen Sanktionen durch die Behörden kommt, können wir Ihnen nicht sagen.
Ja. Sollten Sie an einer Maßnahme teilnehmen, die durch die Agentur für Arbeit oder andere Institutionen gefördert wird, ist die Teilnahme verbindlich geregelt. Sollten Sie unentschuldigt fehlen, muss dies an die entsprechenden Autoritäten gemeldet werden.
Die Schulungszeiten dienen dem gemeinsamen Austausch und der Kooperation untereinander. Wir möchten für alle Teilnehmer ein Umfeld schaffen in dem sich jeder auf seinen Lernprozess konzentrieren kann. Deswegen ist die Nutzung während der Unterrichtseinheiten nicht gewünscht. Innerhalb der Pausen steht es Ihnen selbstverständlich frei Ihre Privaten Geräte zu nutzen.
Die Kopplung privater Geräte mit unternehmenseigenen Rechnern ist untersagt. Ob Sie Ihre Geräte über die Steckdosen innerhalb des Schulungsortes aufladen dürfen, erfragen Sie bitte bei den Mitarbeitern des jeweiligen Standortes.
In Abhängigkeit von der Maßnahme ist eine Übernahme der Betreuungskosten, in einem vorgegebenen Rahmen, prinzipiell möglich. Ob eine Förderung für Sie in Frage kommt, können Sie mit den Mitarbeitern des entsprechenden Standortes besprechen. Unsere Mitarbeiter informieren Sie umfangreich und unterstützen Sie ggf. bei der Beantragung der Kostenübernahme.
Einige Standorte bieten Schulungen an, die eine Kinderbetreuung ermöglichen. Bitte erfragen Sie Optionen diesbezüglich direkt beim Standtort. Sollte keine Kinderbetreuung möglich sein, können unsere Mitarbeiter Sie dennoch bei der Suche nach einer Betreuungsoption für Ihre Kinder helfen und ggf. auch bei der Beantragung einer finanziellen Unterstützung der Kundenbetreuung während der Maßnahme informieren und unterstützen.
Regelungen dazu erfragen Sie bitte direkt bei den zuständigen Ansprechpartnern am Standort.
Ihre persönlichen Unterlagen, die Sie im Verlaufe der Maßnahme erstellt und zur Verfügung gestellt bekommen haben, dürfen Sie selbstverständlich nach Beendigung der Maßnahme mitnehmen.
Persönliche Informationen, die wir zur Durchführung der Maßnahme erhoben und Verarbeitet habe, werden im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist aufgehoben und anschließend ordnungsgemäß vernichtet.
Wir bieten eine breite Auswahl an anerkannten Berufsabschlüssen. Diese umfasst sowohl Abschlüsse der dualen Berufsausbildung, als auch anerkannte Abschlüsse der IHK und Handwerkskammer. Welche Abschlüsse am Standort in Ihrer Region angeboten werden, können Sie der entsprechenden Standortseite entnehmen.
Wir bieten eine breite Auswahl an anerkannten Berufsabschlüssen. Diese umfasst sowohl Abschlüsse der dualen Berufsausbildung, als auch anerkannte Abschlüsse der IHK und Handwerkskammer. Welche Abschlüsse am Standort in Ihrer Region angeboten werden, können Sie der entsprechenden Standortseite entnehmen.
Ja. Die Teilnahme an einer Maßnahme wird Ihnen immer durch ein Nestor-Zertifikat bestätigt. In Abhängigkeit von der besuchten Maßnahme besteht die Möglichkeit, weitere Qualifikationen, Zertifikate, Führerscheine sowie andere anerkannte Berufsabschlüsse zu erwerben.
Wir bieten Ihnen Maßnahmen in Voll- und Teilzeit an. Neben der Frühstücks- und Mittagspause werden innerhalb der Maßnahmen weitere Pausenregelungen mit Ihnen abgesprochen. Die Schulungszeiten richten sich nach den Regelungen der einzelnen Standorte. Bitte erfragen Sie die konkreten Beginn- und Schlusszeiten am Standort direkt.
Teilnehmer/innen über 18 Jahren steht es frei das Gelände während der Pausen zu verlassen. Minderjährige benötigen dazu die Erlaubnis der Sorgeberechtigten. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie in diesem Fall nicht über die Nestor Bildungsinstitut GmbH versichert sind. Die genauen Regelungen hierzu werden Ihnen zum Maßnahmebeginn erörtert.
Der Gedanke eine Maßnahme abbrechen zu wollen, kann aus den verschiedensten Gründen entstehen. Im besten Fall brechen Sie eine Maßnahme ab, da Sie eine Arbeit aufnehmen. In diesem Fall freuen wir uns sehr für Sie und unterstützen Sie nach Kräften Sollten Sie mit dem Gedanken spielen Ihre Maßnahme abzubrechen, bitten wir Sie das Gespräch mit uns zu suchen. Sehr oft können entsprechende Regelungen gefunden werden, die eine weitere Teilnahme ermöglichen.
Ob die Teilnahme an einem Praktikum verpflichtend oder freiwillig ist, hängt ganz von der entsprechenden Schulungsmaßnahme ab. Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrem Ansprechpartner vor Ort.
Wir begrüßen Eigeninitiative bei der Praktikumssuche, dennoch sind wir Ihnen natürlich gerne bei der Wahl eines passenden Praktikumsbetriebes und der Kontaktaufnahme mit diesem behilflich. Unsere Mitarbeiter/innen verfügen über ein weites Netzwerk an Arbeitgeberkontakten auf welches Sie jederzeit zurückgreifen können.
Ja. Während des Praktikums unterliegen Sie denselben Versicherungsbedingungen wie bei uns vor Ort.
Die Dauer eines Praktikums hängt von der jeweiligen Schulungsmaßnahme ab. Dennoch bestehen Möglichkeiten im Einzelfall individuelle Absprachen mit den verantwortlichen Behörden zu treffen. Sprechen Sie einfach unsere Mitarbeiter/innen an, diese werden Ihnen bei der Kontaktaufnahme mit den Autoritäten behilflich sein.
Ja. Die Praktikumsunterlagen werden durch uns gestellt. Die gestellten Unterlagen umfassen den Praktikumsvertrag, Belehrungen, eine Anwesenheitsliste sowie die Beurteilung der von Ihnen gezeigten Leistungen. Das Ausfüllen aller entsprechenden Unterlagen ist Bestandteil des Praktikumsvertrages. Der Betrieb erklärt sich demnach mit Aufnahme des Praktikums bereit Ihnen auch eine Beurteilung auszustellen.
Bitte nehmen Sie umgehend Kontakt mit Ihrem Ansprechpartner bei der Nestor Bildungsinstitut GmbH auf und teilen mit, dass Sie nicht erscheinen werden. Sie sind verpflichtet ab dem ersten Krankheitstag sich Ihre Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt bestätigen zu lassen. Teilen Sie uns mit, wie lange Sie voraussichtlich ausfallen werden.
Bitte klären Sie im Gespräch, ob Sie Ihren Praktikumsbetrieb eigenständig über Ihr Fehlen informieren, oder dies durch unsere Mitarbeiter übernommen wird.
Wenn Sie an einer Maßnahme bei uns Teilnehmen, besteht grundsätzlich ein Versicherungsschutz für Sie. In Abhängigkeit von der Maßnahme, sind Sie entweder über die Nestor Bildungsinstitut GmbH oder andere Kooperationspartner versichert. Im Normalfall umfasst diese Versicherung Wegeunfälle, Unfälle bei uns im Haus und ggf. Unfälle innerhalb der Berufsschule. Welcher Träger für Sie persönlich verantwortlich ist, kann Ihnen ihr Ansprechpartner vor Ort sagen.
Ja. Während des Praktikums bzw. Vorstellungsgespräches unterliegen Sie denselben Versicherungsbedingungen wie bei uns vor Ort.