Pflegedienste und Einrichtungen haben die Möglichkeit mit den Krankenkassen individuelle Versorgungsverträge abzuschließen. Auf deren Grundlage kann die Behandlungspflege
in der Leistungsgruppe 1 von geschulten und geeigneten Nichtfachkräften durchgeführt werden.
Die dazu notwendige Weiterbildung wird gemäß § 7 SGB V in unserem Hause mit folgenden Inhalten durchgeführt:
» Blutdruckmessung/ -beurteilung (2 UE)
» Verhalten in Notfällen (3 UE)
» Krankenbeobachtung (3 UE)
» Diabetes mellitus (3 UE)
» Arzneimittellehre / Medikamentenmanagement (5 UE)
» Thrombose- und Kompressionstherapie (3 UE)
» Dokumentation (1 UE)
» Abschluss mit einer schriftlichen Überprüfung
» Abschluss mit einer praktischen Überprüfung
Eine Anerkennung vom VdEK und der IKK Classic gilt nur in Verbindung mit weiteren
nachgewiesenen 20 Praxisstunden in der eigenen Einrichtung.
» Pflegehilfskräfte
» Alltagsbegleiter
» Mitarbeiter aus dem Gesundheitswesen