Delegierbare Behandlungspflege

gemäß § 7 SGB V

Inhalte:

Pflegedienste und Einrichtungen haben die Möglichkeit mit den Krankenkassen individuelle Versorgungsverträge abzuschließen. Auf deren Grundlage kann die Behandlungspflege
in der Leistungsgruppe 1 von geschulten und geeigneten Nichtfachkräften durchgeführt werden.

Die dazu notwendige Weiterbildung wird gemäß § 7 SGB V in unserem Hause mit folgenden Inhalten durchgeführt:

» Blutdruckmessung/ -beurteilung (2 UE)
» Verhalten in Notfällen (3 UE)
» Krankenbeobachtung (3 UE)
» Diabetes mellitus (3 UE)
» Arzneimittellehre / Medikamentenmanagement (5 UE)
» Thrombose- und Kompressionstherapie (3 UE)
» Dokumentation (1 UE)
» Abschluss mit einer schriftlichen Überprüfung
» Abschluss mit einer praktischen Überprüfung

Eine Anerkennung vom VdEK und der IKK Classic gilt nur in Verbindung mit weiteren
nachgewiesenen 20 Praxisstunden in der eigenen Einrichtung.

 

Zielgruppe:

» Pflegehilfskräfte
» Alltagsbegleiter
» Mitarbeiter aus dem Gesundheitswesen

Wir haben Ihr Interesse geweckt? Gerne können Sie sich hier den Flyer einer bestimmten Niederlassung ansehen und ausdrucken.

Bautzen