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Hinweisgeberschutz beim Nestor Bildungsinstitut

Das Nestor Bildungsinstitut steht für Integrität, Fairness und rechtmäßiges Handeln. Wir nehmen Hinweise auf Rechtsverstöße oder Fehlverhalten ernst und stellen sicher, dass Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vertraulich, sicher und ohne Nachteile Missstände melden können – gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).

Was können Sie melden?

Sie können Hinweise auf Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften melden, etwa im Zusammenhang mit Korruption, Datenschutz, Arbeitsschutz oder anderen strafbaren bzw. bußgeldbewehrten Handlungen innerhalb unseres Unternehmens.

Wer kann sich melden?

Mitarbeitende, ehemalige Mitarbeitende, Bewerberinnen und Bewerber sowie Personen, die im beruflichen Kontext mit dem Nestor Bildungsinstitut in Kontakt stehen.

Ihre unabhängige Meldestelle

Zur Wahrung von Neutralität und Vertraulichkeit haben wir eine externe, unabhängige Ombudsstelle beauftragt. Ihre Meldung wird direkt und vertraulich von der Kanzlei Bernstorff bearbeitet – nicht vom Nestor Bildungsinstitut selbst.

Kontakt:
 compliance(at)kanzlei-bernstorff.de
 030 – 230 03 98 30

Vertraulichkeit & Schutz vor Repressalien

Ihre Identität wird streng vertraulich behandelt. Repressalien gegen Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber sind gesetzlich untersagt. Sie müssen keine Nachteile befürchten, wenn Sie in gutem Glauben einen Hinweis geben.