Fortbildung Hausmeister*innen und Mobiler Versorgungsbereich

mit optionalem Führerscheinerwerb

Ziele:

Wir bieten Ihnen fundierte, zeitgemäße Kenntnisse und Fähigkeiten für die speziellen Anforderungen des Arbeitsmarktes in der Gebäude- und Versorgungstechnik. Wer handwerkliches Geschick hat und sich eine Tätigkeit in diesem Bereich vorstellen kann, erwirbt im Rahmen der Fortbildung ein umfangreiches Wissen auf höchstem Niveau. Ihrer Mobilität sind durch den Erwerb der Fahrerlaubnis zum Führen von Pkws oder durch das Absolvieren eines Fahrtrainings keine Grenzen gesetzt.

Inhalte:

  • Modul 1 Einstieg in die Gebäude- und Versorgungstechnik
    • Berufskunde und Fachtermini Gebäude- und Versorgungstechnik
    • Grundlagen Dokumentation, EDV und Datenschutz
  • Modul 2 Tätigkeiten in der mobilen Gebäude- und Versorgungstechnik
    • Grundkenntnisse EDV / Office
    • Kommunikationstraining für Mitarbeiter*innen in der Gebäude- und Versorgungstechnik
    • Reinigung im Innen- und Außenbereich
    • Reparatur-, Ausbau-, Maler- und Verlegearbeiten
    • Hauselektrik und Haustechnik prüfen und steuern
    • Fahrtraining
  • Modul 3 Tätigkeiten in der mobilen Gebäude- und Versorgungstechnik
    • Wie Modul 2 zusätzlich mit Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse B
  • Modul 4 Vorbereitung und Erwerb der IHK-Fachkraft Gebäudeservice
    • Mathematische Grundlagen in der Haus- und Gebäudewirtschaft
    • Tätigkeitsbezogene chemische Grundlagen
    • Tätigkeitsbezogene Biologie und Ökologie
    • Grundlagen der Gebäudeenergetik
  • Modul 5 Orientierungs- und Betreuungspraktikum
    • In einem oder verschiedenen Betrieben des Berufsfeldes

Zielgruppe:

Die Zielgruppe dieses Angebotes sind interessierte ALG - I und II – Bezieher*innen, die das Interesse besitzen, im Bereich Haus- und Versorgungstechnik eine (neue) berufliche Perspektive zu erlangen und Mobilitätseinschränkungen besitzen, die durch den Erwerb der Fahrerlaubnis zum Führen von Pkws oder durch das Absolvieren eines Fahrtrainings beseitigt werden können.

Förderung der beruflichen Weiterbildung nach § 81 SGB III

Die Bildungsmaßnahme kann mittels eines Bildungsgutscheines zu 100 % gefördert werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich direkt an das zuständige Jobcenter oder die Bundesagentur für Arbeit. Sie können sich auch direkt an uns wenden. Wir beraten Sie gern.

 

Wir haben Ihr Interesse geweckt? Gerne können Sie sich hier den Flyer einer bestimmten Niederlassung ansehen und ausdrucken.

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